Fördermöglichkeiten

Wir sind zertifizierter Bildungsträger nach den Bestimmungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Entsprechend sind unsere Qualifizierungen über die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter förderbar. Auch Bund und Länder unterstützen Menschen, die sich weiterbilden oder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen möchten, mit verschiedenen Förderungen. Hier haben wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Sie zusammengefasst.

Mit einem Bildungsgutschein fördern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter berufliche Weiterbildungen. Der Bildungsgutschein fördert Menschen, die einen beruflichen Abschluss erwerben möchten. Aber auch Menschen, die durch eine Weiterbildung ihre beruflichen Kenntnisse erweitern und auf den aktuellen technischen Stand bringen möchten.

Der Bildungsgutschein sichert die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zu, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Weiterbildung muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Wir arbeiten eng mit den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern zusammen und haben die notwendigen Zertifizierungen.

Gefördert werden

  • Menschen, die mit einer beruflichen Weiterbildung ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten oder
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden können oder
  • einen fehlenden Berufsabschluss nachholen möchten

Mehr dazu finden Sie hier.

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Menschen, die sich beruflich neu orientieren oder sich auf dem Arbeitsmarkt platzieren möchten.

Gefördert werden

  • Qualifizierungen und Coachings, die Job-Chancen verbessern.
    Wer durch welche Maßnahmen gefördert wird, besprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters. Haben diese keine passenden Maßnahmen im Angebot, erhalten Sie – auf Ermessen – einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Mehr dazu finden Sie hier.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei uns einlösen können.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU) unterstützt die Bundesregierung Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter weiterbilden möchten. Die Förderung läuft über die Agentur für Arbeit. Sie ist nun weitgehend unabhängig von der Qualifikation der Arbeitnehmer, dem Lebensalter und der Betriebsgröße.

Gefördert werden

  • Anpassungsqualifizierungen mit einer Dauer von mehr als 160 Unterrichtseinheiten.
    Ausnahme sind Anpassungsqualifizierungen mit überwiegend betriebsspezifischen Inhalten und abschlussorientierte Weiterbildungen. Um Arbeitgeber finanziell zu entlasten, werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase gefördert.

Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist es, Unternehmen zu helfen, ihre Beschäftigten im (digitalen) Strukturwandel fit zu halten und so wettbewerbsfähig zu bleiben.

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In unserem umfangreichen Portfolio finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Weiterbildungen in allen möglichen Bereichen.

Mit einem Bildungskredit unterstützt der Bund Auszubildende und Studierende. Der zinsgünstige Kredit ist zeitlich befristet und kann beim Bundesverwaltungsamt online beantragt werden.

Bildungskredite können erhalten

  • volljährige Schüler, die bereits über einen Berufsabschluss verfügen oder diesen mit ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung
  • Studierende, die die Zwischenprüfung bestanden bzw. einen Teil ihres Studiengangs absolviert haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs

Wohnsitz und Ausbildungsstätte müssen innerhalb Deutschlands sein.

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Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt.

Gefördert werden Fortbildungen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Voraussetzungen sind zum Beispiel, dass die Maßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und der Bildungsträger zertifiziert ist. An mehr als 20 Standorten in verschieden Bundesländern bieten wir zahlreiche Kurse zur Prüfungsvorbereitung an.

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Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
Nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Freistellung wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt.
Genutzt werden kann diese bezahlte Bildungsfreistellung für:

  • berufliche Weiterbildung
  • politische Weiterbildung
  • die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten

Landesweit zuständig ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Mehr dazu finden Sie hier.

Hessisches Bildungsurlaubsgesetz
Auch in Hessen haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Ehrenamtsschulung teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Während der Dauer der Bildungsurlaubsveranstaltung zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter.

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