Sprach- und Integrationskurse

Allgemeiner Integrationskurs / vormittags

Datum: 30.09.2024 - 15.05.2025 PDF herunterladen

Der Integrationskurs ist ein Angebot für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer, die auf Dauer in Deutschland leben und nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen.

Der Kurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Am Ende des Integrationskurses findet ein Abschlusstest statt, der aus zwei Teilen besteht. Im Sprachtest wird geprüft, ob Sie über ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen. Im zweiten Teil des Tests wird geprüft, was Sie im Orientierungskurs gelernt haben. Wenn Sie beide Teile erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie das „Zertifikat Integrationskurs“.

Inhalte:

Sprachkurs

Sie lernen den Wortschatz für die Bereiche des alltäglichen Lebens und der Arbeitswelt. Dabei geht es um Themen wie Einkaufen, Kontakte mit Behörden, Wohnungssuche und Freizeitgestaltung.

Sie erfahren wie man Briefe verfasst, Bewerbungen schreibt, Formulare ausfüllt und Telefonate führt.

Orientierungskurs

Sie lernen Deutschland kennen und erfahren Wichtiges über Gesetze, Politik, Geschichte und Kultur. Sie erhalten Informationen über Rechte und Pflichten aber auch über den Alltag, die Tradition und Freiheiten.

Wer kann teilnehmen?

  • Neuzugewanderte Ausländer*innen
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer*innen
  • Unionsbürger*innen
  • Spätaussiedler*innen
  • Deutsche Staatsangehörige
  • Geflüchtete Personen aus der Ukraine

Zur rechtlichen Grundlage siehe §4Abs.1IntV

Dauer:

KURSZEITEN
30. September 2024 bis 15. Mai 2024
Montag - Freitag | 08:30 - 12:30 Uhr

FERIEN
- 18.11.2024 bis 29.11.2024
- 23.12.2024 bis 31.12.2024

Durchführungsform:

Präsenz

Anmeldung:

Anmelden können Sie sich direkt bei der USS GmbH.

Kurskosten:
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwerfällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zustellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.

Informationen zu unseren Fördermöglichkeiten

Schulungsort

USS GmbH | Oberkirch
Straßburger Str. 3
77704 Oberkirch

Route bei Google Maps

Ihr/-e Ansprechpartner/-in

Luisa Matt

Tel.: 0721 276601-21
E-Mail: luisa.matt@uss.de

 

 

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