Allgemeiner Integrationskurs / vormittags
Datum: 07.01.2025 - 16.09.2025 PDF herunterladenDer Integrationskurs ist ein Angebot für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer, die auf Dauer in Deutschland leben und nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen.
Der Kurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Am Ende des Integrationskurses findet ein Abschlusstest statt, der aus zwei Teilen besteht. Im Sprachtest wird geprüft, ob Sie über ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen. Im zweiten Teil des Tests wird geprüft, was Sie im Orientierungskurs gelernt haben. Wenn Sie beide Teile erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie das „Zertifikat Integrationskurs“.
Inhalte:
Sprachkurs
Sie lernen den Wortschatz für die Bereiche des alltäglichen Lebens und der Arbeitswelt. Dabei geht es um Themen wie Einkaufen, Kontakte mit Behörden, Wohnungssuche und Freizeitgestaltung.
Sie erfahren wie man Briefe verfasst, Bewerbungen schreibt, Formulare ausfüllt und Telefonate führt.
Orientierungskurs
Sie lernen Deutschland kennen und erfahren Wichtiges über Gesetze, Politik, Geschichte und Kultur. Sie erhalten Informationen über Rechte und Pflichten aber auch über den Alltag, die Tradition und Freiheiten.
Wer kann teilnehmen?
- Neuzugewanderte Ausländer*innen
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer*innen
- Unionsbürger*innen
- Spätaussiedler*innen
- Deutsche Staatsangehörige
- Geflüchtete Personen aus der Ukraine
Zur rechtlichen Grundlage siehe §4Abs.1IntV
Dauer:
07. Januar 2025 bis 16. September 2025
Montag - Donnerstag | 08:30 - 12:30 Uhr
Durchführungsform:
PräsenzAnmeldung:
Anmelden können Sie sich direkt bei der USS GmbH.
Kurskosten:
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwerfällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zustellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.