Sprach- und Integrationskurse

Einstufungstest für den Integrationskurs

Datum: jeden letzten Dienstag/Monat

Einstufungstest für den Integrationskurs – Teilnahmevoraussetzung und Anmeldung.

Der Einstufungstest ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Integrationskurs. Er stellt sicher, dass Sie im richtigen Kurs und Kursmodul eingestuft werden, basierend auf Ihren Deutschkenntnissen.

Inhalte:

Der Test besteht aus einem schriftlichen Teil (30 Minuten) sowie einem mündlichen Interview, um Ihre Sprachfähigkeiten umfassend zu prüfen.

  • Der Einstufungstest ist für Personen verpflichtend, die eine Teilnahmeberechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten haben oder durch das Jobcenter oder die Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet sind.
  • Der Test ist für diese Personen kostenfrei.

Wichtige Unterlagen für den Einstufungstest – Bitte mitbringen

Zum Einstufungstest bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Meldebescheinigung und/oder Aufenthaltsnachweis (z.B. Fiktionsbescheinigung)
  • Falls verfügbar: Aktuelle Verpflichtung oder Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
  • Falls vorhanden: Sprachzertifikate (nicht älter als 6 Monate)
  • Bei fehlender Verpflichtung oder Berechtigung: Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen (z.B. ALG I/II, Wohngeld), falls zutreffend
  • Bei keinem Leistungsbezug: Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen

Wer kann teilnehmen?

  • Neuzugewanderte Ausländer*innen: Menschen, die kürzlich nach Deutschland eingewandert sind und Unterstützung bei der Integration benötigen.
  • Länger in Deutschland lebende Ausländer*innen: Personen, die bereits seit einiger Zeit in Deutschland leben und ihre Deutschkenntnisse oder Integration weiter ausbauen möchten.
  • Unionsbürger*innen: Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, die Integrations- oder Sprachförderung benötigen.
  • Spätaussiedler*innen: Menschen, die als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen sind und Unterstützung im Bereich Sprache und Integration suchen.
  • Deutsche Staatsangehörige: Auch deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache oder die deutsche Kultur vertiefen möchten, können an bestimmten Programmen teilnehmen.
  • Geflüchtete Personen aus der Ukraine: Menschen, die aufgrund der aktuellen Situation aus der Ukraine geflüchtet sind und Unterstützung bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und Alltag benötigen.

Für detaillierte rechtliche Informationen siehe §4 Abs. 1 IntV.

 

TERMINE:

Der Einstufungstest findet jeden letzten Dienstag im Monat zwischen 08:45 Uhr und 12:00 Uhr statt.

  • 24.02.2026
  • 31.03.2026
  • 28.04.2026
  • 27.05.2026

Bitte per E-Mail einen Termin vereinbaren: deutsch.rnk@uss.de

Dauer:

circa 1h.

Durchführungsform:

Präsenz

Anmeldung:

Sie können sich direkt bei der USS impuls gGmbH für den Einstufungstest anmelden

Kurskosten und finanzielle Unterstützung: Der Integrationskurs wird durch staatliche Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziert. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten oder wenn ihnen die Zahlung aufgrund eines geringen Einkommens besonders schwerfällt.

Der Antrag auf Kostenbefreiung muss bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.

Informationen zu unseren Fördermöglichkeiten

Schulungsort

USS impuls gGmbH
Fabrikstationstraße 20
68163 Mannheim

Route bei Google Maps

Ihr/-e Ansprechpartner/-in

Ela Agbulut

Tel.: 0621 789977-61
E-Mail: deutsch.rnk@uss.de

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