Einstufungstest für Integrationskurse
Datum: Nach Vereinbarung PDF herunterladenEinstufungstest für den Integrationskurs – Teilnahmevoraussetzung und Anmeldung
Der Einstufungstest ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Integrationskurs. Er stellt sicher, dass Sie im richtigen Kurs und Kursmodul eingestuft werden, basierend auf Ihren Deutschkenntnissen.
Inhalte:
Der Test besteht aus einem schriftlichen Teil (30 Minuten) sowie einem mündlichen Interview, um Ihre Sprachfähigkeiten umfassend zu prüfen.
- Der Einstufungstest ist für Personen verpflichtend, die eine Teilnahmeberechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten haben oder durch das Jobcenter oder die Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet sind.
- Der Test ist für diese Personen kostenfrei.
Wichtige Unterlagen für den Einstufungstest – Bitte mitbringen
Zum Einstufungstest bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Meldebescheinigung und/oder Aufenthaltsnachweis (z.B. Fiktionsbescheinigung)
- Falls verfügbar: Aktuelle Verpflichtung oder Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
- Falls vorhanden: Sprachzertifikate (nicht älter als 6 Monate)
- Bei fehlender Verpflichtung oder Berechtigung: Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen (z.B. ALG I/II, Wohngeld), falls zutreffend
- Bei keinem Leistungsbezug: Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
Wer kann teilnehmen?
- Neuzugewanderte Ausländer*innen: Menschen, die kürzlich nach Deutschland eingewandert sind und Unterstützung bei der Integration benötigen.
- Länger in Deutschland lebende Ausländer*innen: Personen, die bereits seit einiger Zeit in Deutschland leben und ihre Deutschkenntnisse oder Integration weiter ausbauen möchten.
- Unionsbürger*innen: Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, die Integrations- oder Sprachförderung benötigen.
- Spätaussiedler*innen: Menschen, die als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen sind und Unterstützung im Bereich Sprache und Integration suchen.
- Deutsche Staatsangehörige: Auch deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache oder die deutsche Kultur vertiefen möchten, können an bestimmten Programmen teilnehmen.
- Geflüchtete Personen aus der Ukraine: Menschen, die aufgrund der aktuellen Situation aus der Ukraine geflüchtet sind und Unterstützung bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und Alltag benötigen.
Für detaillierte rechtliche Informationen siehe §4 Abs. 1 IntV.
Dauer:
-> Einstufungstests nach Absprache
-> Jeden Donnerstag - Termine nach Vereinbarung
Durchführungsform:
PräsenzAnmeldung:
Sie können sich direkt bei der USS GmbH für den Integrationskurs anmelden.
Kurskosten und finanzielle Unterstützung: Der Integrationskurs wird durch staatliche Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziert. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten oder wenn ihnen die Zahlung aufgrund eines geringen Einkommens besonders schwerfällt.
Der Antrag auf Kostenbefreiung muss bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.