Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau A2 / nachmittags
Datum: 14.10.2024 - 18.02.2025 PDF herunterladenUnsere Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.
Inhalte:
Der Kurs A2 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, und an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV). Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Die Berufssprachkurse erweitern das Sprachförderangebot des Bundes für Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist die Verbesserung der Chancen der Teilnehmenden auf Integration in den Arbeitsmarkt, in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen bzw. der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Berufssprachkurse vermitteln arbeitsuchenden und beschäftigten Migrantinnen und Migranten ebenso wie Geflüchteten berufsbezogene Deutschkenntnisse zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Berufssprachkurse bieten Zugewanderten, EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Deutschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt, in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen zu verbessern.
Voraussetzung
Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
– Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1.
– Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
– Seit der Änderung der DeuFöV im Zuge des Inkrafttretens des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 01.08.2019 können arbeitsmarktnahe Geduldete nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, der sogenannten Ausbildungsduldung. Arbeitsmarktnahe Gestattete mit mindestens 3-monatiger Aufenthaltsgestattung und Einreise vor dem 01.08.2019 können Basisberufssprachkurse B2 oder C1 (oder auch perspektivisch C2) besuchen, sofern sie nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen.
– Erziehende Gestattete können vom Bundesamt eine Teilnahmeberechtigung erhalten, auch wenn sie nicht unmittelbar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
– Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 wird der Zugang zu den Berufssprachkursen für eine neue Zielgruppe eröffnet: Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten. Diese Zielgruppe hat auch die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen. In diesem Fall muss dem Bundesamt eine zustellfähige Anschrift in Deutschland zur Verfügung gestellt werden, z. B. kann dem Antrag eine Postvollmacht für die Bildungseinrichtung oder den Arbeitgeber in Deutschland beigefügt werden. Die Teilnahmeberechtigung wird in diesem Fall an die bevollmächtigte Stelle zugestellt, die den Antragstellenden eine Kopie der Teilnahmeberechtigung zur Vorlage im Visumverfahren übermittelt.
Förderung
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:
– Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben;
– Auszubildende;
– Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.
Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
Dauer:
KURSZEITEN: 14. Oktober 2024 bis 18. Februar 2025
Mo - Fr | 12:30 - 16:30 Uhr
Ferien
- 31.05.2024
- 05.08.2024 - 16.08.2024
- 04.10.2024
Durchführungsform:
PräsenzAnmeldung:
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