Sprach- und Integrationskurse

Berufssprachkurs mit Brückenelement – Zielsprachniveau B2

Datum: 15.06.2026 - 03.12.2026 PDF herunterladen

Unsere Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.

Inhalte:

Der Kurs B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen.
Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der B2 Kurs beinhaltet ein sogenannten Brückenelement. In diesem werden dabei die bereits bekannten B1-Inhalte aus dem Integrationskurs mit berufsweltlichen Kontexten in 100 Unterrichtseinheiten wiederholt und gefestigt. Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil eines 500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab

 

ZIELGRUPPE
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern

 

Voraussetzung

ZUGANGSVORAUSSETZUNG (§ 45A AufenthG)
• Zugewanderte aus Drittstaaten
• EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund
• Arbeitsmarktnahe Geduldete nach sechs Monaten Vorduldungszeit
• Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, der sogenannten Ausbildungsduldung
• Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten.

Förderung

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.

Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind:

– Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben;
– Auszubildende;
– Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.

Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.

Dauer:

KURSZEITEN
15. Juni 2026 bis
03. Dezember 2026
Montag - Donnerstag
08:30 Uhr – 12:30 Uhr

Durchführungsform:

Präsenz

Anmeldung:

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos.
Anmelden können Sie sich direkt bei der USS GmbH.

Informationen zu unseren Fördermöglichkeiten

Schulungsort

USS GmbH | Rastatt
Rauentaler Straße 45 / Eingang C
76437 Rastatt

Route bei Google Maps

Ihr/-e Ansprechpartner/-in

Luisa Matt
Tel:  0721 276601-21
E-Mail: luisa.matt@uss.de

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