Sprach- und Integrationskurse

Allgemeiner Integrationskurs für Zweitschriftlerner

Datum: 17.04.2024 - 27.05.2025 PDF herunterladen

Der Integrationskurs für Zweitschriftlernende ist für Migrantinnen und Migranten gedacht, die in einem Schriftsystem außerhalb des lateinischen Alphabets lesen und schreiben gelernt haben. Sie müssen nun das lateinische Alphabet lernen, um Deutsch erfolgreich zu erwerben.

Inhalte:

Kursinhalte: 

Im Integrationskurs für Zweitschriftlernende beginnt man mit dem lateinischen Alphabet. Danach folgen der Sprachkurs mit bis zu 900 Unterrichtseinheiten und der Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten. Im Sprachkurs erlangen die Teilnehmenden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Der Orientierungskurs behandelt Themen wie Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft. Der Kurs endet mit den Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD)

Wer kann teilnehmen?

  • Neuzugewanderte Ausländer*innen
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer*innen
  • Unionsbürger*innen
  • Spätaussiedler*innen
  • Deutsche Staatsangehörige
  • Geflüchtete Personen aus der Ukraine

Zur rechtlichen Grundlage siehe §4Abs.1IntV

Dauer:

Unterrichtszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:30

Abschnitte:
Basiskurs Abschnitt 1: 17.04.24 - 03.06.24
Basiskurs Abschnitt 2: 04.06.24 - 08.07.24
Basiskurs Abschnitt 3: 09.07.24 - 07.08.24
Aufbaukurs Abschnitt 1: 02.09.24 - 07.10.24
Aufbaukurs Abschnitt 2: 08.10.24 - 11.11.24
Aufbaukurs Abschnitt 3: 12.11.24 - 16.12.24
Spezialkurs Abschnitt 1: 17.12.24 - 03.02.25
Spezialkurs Abschnitt 2: 04.02.25 - 10.03.25
Spezialkurs Abschnitt 3: 11.03.25 - 14.04.25
Orientierungskurs (100 Einheiten): 15.04.25 - 27.05.25

Ferien:
- 12.08.24 - 29.08.24
- 24.12.24 - 06.01.25
- 22.04.25 - 24.04.25

Durchführungsform:

Präsenz

Anmeldung:

Anmelden können Sie sich direkt bei der USS GmbH.

Kurskosten:
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwerfällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zustellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.

Informationen zu unseren Fördermöglichkeiten

Schulungsort

USS impuls gGmbH | Heilbronn
Neckargartacher Str. 94
74080 Heilbronn

Route bei Google Maps

Ihr/-e Ansprechpartner/-in

Sabine Sann

Sabine Sann

Tel.: 07131 898959-11
E-Mail: sabine.sann@uss.de

 

 

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