AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen USS GmbH

Im Folgenden werden die Vertragspartner der USS GmbH als Kunden oder als Teilnehmer bezeichnet. Unter USS GmbH sind die drei Gesellschaften USS GmbH, USS Impuls gGmbH sowie USS Personal GmbH zu verstehen.

§ I Geltungsbereich

  1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der USS GmbH erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.
  2. Das von der USS GmbH eingesetzte Personal handelt während seiner Tätigkeit ausschließlich im Auftrage und im Namen der USS GmbH. Zusatz-, Folge- sowie Neuaufträge mit eingesetzten Beratern sind ausschließlich über die USS GmbH ab-zuschließen.

§ II Voraussetzungen zur Teilnahme

  1. An den Lehrgängen der USS GmbH kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt.
  2. Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach dem SGB III in Anspruch genommen werden soll.
  3. Die Zugangsvoraussetzungen können von der USS GmbH nur geprüft werden, wenn der Teilnehmer alle notwendigen Unterlagen vorlegt. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.

§ III Rücktritt
Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Lehrgang zurückzutreten, sofern dies bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn geschieht. Danach werden 10% der Lehrgangskosten zur Zahlung fällig.
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und der Verwaltungsstelle der USS GmbH, die die Anmel-dung erhalten hat, zugestellt werden. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung bei der jeweiligen zuständigen Ver-waltungsstelle der USS GmbH maßgeblich.

§ IV Fälligkeit der Lehrgangsgebühren und Mahnung

  1. Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.
  2. Für Einzelteilnehmer
    1. Die Gebühren und ihre Fälligkeiten sind unabhängig von den Leistungen Dritter. Die Gebühren werden wie folgt fällig:
      1. Lehrgangsgebühren: bei Lehrgangsbeginn
      2. Prüfungsgebühren: bei Anmeldung zur Prüfung (zur externen Prüfung müssen sich Selbstzahler selbst anmelden und die Gebühren entrichten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde)
    2. sonstige Gebühren: bei Leistung
      1. Für Lehrgänge, die länger als zwei Monate dauern, werden Ratenzahlungen gewährt. Diese werden von der USS GmbH per Last¬schrift-verfahren eingezogen. Wenn nicht durch eine Einzelvereinbarung anderes festgelegt wird, gelten folgende Ratenzahlungen als vereinbart:
        1. Anzahl der Raten: Lehrgangsdauer in vollen Monaten
        2. Höhe des Ratenbeitrages: Lehrgangsgebühr dividiert durch Anzahl der Raten.
      2. Fälligkeit der Raten: 1. Rate eine Woche nach Lehrgangsbeginn, jeweils nach 30 Tagen die Folgerate.
      3. Bei verspäteter Zahlung kann eine Bearbeitungsgebühr von 8,-€ für jede Mahnung erhoben werden.
      4. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen er¬folgen, zur Wirksamkeit bedarf es der Schriftform
  3. Für Firmenschulungen
    Die Zahlung hat 30 Tage Netto nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

§ V Kündigung
Für die Teilnahme an den Lehrgängen gelten untenstehende Kündigungsfristen. Es gilt das Datum des Eingangs der Kündigung bei der jeweiligen zuständigen Verwaltungsstelle der USS GmbH:

  1. Die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme kann mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
  2. Die anteiligen Lehrgangsgebühren berechnen sich nach den bis zum Ende der Kündigungsfrist abgehaltenen Unterrichtstunden. Dabei wird jede Unterrichtsstunde mit dem durchschnittlichen Stundensatz berechnet.
  3. Bei Störung des Schulungsbetriebes behält sich die USS GmbH ein fristloses Kündigungsrecht vor.
  4. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der jeweiligen Verwaltungsstelle der USS GmbH, bei der sich der Teilnehmer angemeldet hat, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt
    in keinem Fall als Kündigung. Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
  5. Der Teilnehmer ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, in jedem Fall zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Im Falle der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigung berechnet.
  6. Für Lehrgänge die gefördert werden gelten Sonderregelungen nach dem SGB II/SGB III
    a) der Anspruch auf Leistungen (Unterricht, Prüfungsteilnahme usw.) endet auf jeden Fall mit Ende bzw. Ausschluss aus der Bildungsmaßnahme.
    b) Prüfungen können nicht wiederholt werden. Ausnahmen können im Einzelfall gemacht werden. Jede Wiederholungsprüfung ist aber schriftlich bei der USS GmbH zu beantragen. Wiederholungsprüfungen müssen vom Kunden selbst bezahlt werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Auf jeden Fall steht der USS GmbH das Recht zu, einen sofortigen Lehrgangsabbruch zu veranlassen, wenn eine Prüfung nicht bestanden wird. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei der USS GmbH. Im Einzelfall kann eine weitere Teilnahme an der Bildungsmaßnahme geprüft werden.
    c) Die Pflichten der USS GmbH, insbesondere die Erteilung des Unterrichts und alle sich daraus ergebenden Nebenpflichten, enden mit dem Ausschluss des Teilnehmers aus der Lehrgangsmaßnahme, bzw. mit offiziellem Ende der Bildungsmaßnahme.

§ VI Lehrgangsangebot und Änderungen

  1. Die Angebote der USS GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder sonstige Leistung und nicht ein Erfolg. Die USS GmbH erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebots. Die USS GmbH behält sich Änderungen vor. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden.
  2. Soweit wesentliche Änderungen vor oder während des Lehrgangs notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen mit Zustimmung der Stellen erfolgen, die für anerkannte Abschlüsse (vgl. § I, Punkt 2) zuständig sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt.
  3. Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
  4. Die USS GmbH behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung (zu wenig Anmeldungen für die Bildungsmaßnahme) oder plötzlicher Erkrankung eines Dozenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der USS GmbH nicht zu vertreten sind, die Bildungsmaßnahme abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet, weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer grundsätzlich nicht. Der Teilnehmer wird darüber rechtzeitig informiert.
  5. Sollte sich die Teilnehmerzahl während des Lehrgangs reduzieren, so behält sich die USS GmbH vor den Lehrgang abzubrechen. Bereits bezahlte Lehrgangsgebühren werden anteilsmäßig erstattet.

§ VII Pflichten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten. Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der eventuellen
    Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforder-lichen Unterlagen rechtzeitig und voll¬ständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit Lehrgangsbeginn die Hausordnung der USS GmbH einzuhalten.
  2. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.
  3. Der USS GmbH bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach § VI Punkt 1 geltend zu machen.
  4. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes Lehrgangszeugnis besteht nur, wenn der Lehrgang bis zum vereinbarten Ende besucht wird. Bei einem vorzeitigen Austritt kann im Einzelfall eine Ausnahme gemacht werden.

§ VIII Haftung bei Unfällen und Diebstahl
Die USS GmbH haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht für Verluste oder Diebstahl eingebrachter Sachen.

§ IX Schutz und Urheberrechte

  1. Der Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen, in denen Software zum Einsatz kommt, verpflichtet sich, diese Software nicht zu kopieren und nicht für private Zwecke zu benutzen. Die ausgehändigten Datenträger mit den darauf befindlichen Programmen sind Eigentum der USS GmbH.
    1. Ausgeliehene Lehrmittel sind pfleglich zu behandeln und bei Beendigung der Bildungsmaßnahme zurückzugeben.
    2. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Vorschrift, so kann er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden und vom laufenden Lehrgang ausgeschlossen werden.
    3. Bei Verstößen gegen § VIII Punkt 1 haftet der Teilnehmer auch im Rahmen der vom Lizenzgeber angedrohten Vertragsstrafen.
  2. An den von der USS GmbH erstellten Unter-lagen, Ergebnissen, Berechnungen, etc. behält sich die USS GmbH die Urheberrechte ausdrücklich vor. Unterrichtsunterlagen oder Teile davon dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht reproduziert werden.
  3. Eine werbetechnische Verwendung der USS GmbH-Bildung, -Impuls, -Personal Wort- und Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinausgeht (z.B. auf Visitenkarten), bedarf der schriftlichen Zustimmung der USS GmbH.

§ X Bildungsgutschein nach SGB II / SGB III
Mit Erhalt des Original-Bildungsgutschein erklärt die USS GmbH, dass dem Lehrgangsteilnehmer für die Vermittlung der auf dem Bildungsgutschein aus-gewiesenen Inhalte keine Kosten entstehen.

§ XI Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ XII Datenschutz
Die USS GmbH verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz innerhalb der USS GmbH.

§ XIII Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der USS GmbH in 74889 Sinsheim, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
  2. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der gesetzliche Erfüllungsort.

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